Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz – Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber

Arbeitgeber sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Bei der Identifikation und Bewertung von Gefahrenpotenzialen hilft Ihnen das Expertenteam von MPL – Elektro-Prüfservice.

Die wichtigsten Fragen zu Gefährdungsbeurteilungen erklärt

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, alle potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Anforderungen des ArbSchG, der BetrSichV sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu entsprechen.

Welche Gefahren sind zu berücksichtigen?

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen alle relevanten Gefährdungsfaktoren erfasst werden. Hierzu zählen mechanische, elektrische sowie biologische Gefährdungen, aber auch Risiken durch Gefahrstoffe, thermische Belastungen oder psychische Faktoren. Darüber hinaus spielen die Arbeitsbedingungen und physische Belastungen eine Rolle.

Wie kann MPL – Elektro-Prüfservice Ihnen helfen?

MPL – Elektro-Prüfservice bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Unsere Experten verfügen über die nötige Erfahrung und Fachkenntnisse, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Identifikation und Dokumentation von Risiken und Gefährdungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für elektrische Betriebsmittel nach BetrSichV, ArbSchG & TRBS 1111
  • Beratung bei der Planung, Durchführung und Prüfung von Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten

Vorgaben und gesetzliche Grundlage

Die Gefährdungsbeurteilung basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, darunter:

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gemäß diesen Vorschriften müssen Unternehmen Gefahren für ihre Beschäftigten erkennen und Maßnahmen ergreifen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe.

Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

  • Vorbereitung: Erfassung der Betriebsorganisation und Definition von Arbeitsbereichen sowie Tätigkeiten
  • Ermittlung von Gefährdungen: Identifikation von Gefahren, die die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden könnten
  • Risikobewertung: Einschätzung der Gefährdung in einer Risikomatrix
  • Maßnahmen: Festlegung der geeigneten Schutzmaßnahmen
  • Umsetzung: Implementierung der Schutzmaßnahmen im Betrieb
  • Prüfung: Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
  • Fortschreibung: Regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen

Besonders wichtig ist die Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen, da diese Gefahren wie Stromschläge verursachen können. Eine regelmäßige Überprüfung und Dokumentation sind unerlässlich, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Neufassung der TRBS 1111

Die TRBS 1111 wurde 2018 überarbeitet, um Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für elektrische Betriebsmittel zu unterstützen. Diese Neufassung gibt detailliertere Hinweise zur sicheren Beurteilung elektrischer Anlagen und stellt sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um sowohl Mitarbeiter als auch Dritte zu schützen.

Die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Gefahrenanalyse

Obwohl die Begriffe „Gefährdungsbeurteilung“ und „Gefahrenanalyse“ häufig synonym verwendet werden, gibt es einen Unterschied: Während die Gefährdungsbeurteilung alle Gefahren im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen eines Unternehmens bewertet, konzentriert sich die Gefahrenanalyse auf die spezifischen Risiken, die von Maschinen oder Geräten ausgehen.

Dokumentationspflichten und rechtliche Konsequenzen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren, insbesondere wenn mehr als 11 Mitarbeiter beschäftigt sind. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um im Falle einer Überprüfung durch Aufsichtsbehörden oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen nachzuweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.

Ihre Vorteile mit MPL – Elektro-Prüfservice

  • Sicherheit bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • Reduzierung von Ausfallzeiten
  • Schutz von Mitarbeitern und Dritten vor Gefahren

Verlassen Sie sich auf die Kompetenz von MPL – Elektro-Prüfservice, um die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Expertenwissen zur Seite.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Gefährdungsbeurteilung professionell durchführen und dokumentieren zu lassen. Wir helfen Ihnen dabei, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen auf das höchstmögliche Niveau zu heben.