Die DGUV-Vorschrift 3 ist eine zentrale Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel befasst. Sie verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, regelmäßig zu prüfen, ob ihre elektrischen Geräte und Installationen betriebssicher sind – und schützt so Mitarbeitende, Besucher und das Unternehmen selbst.
Die Vorschrift trägt maßgeblich zur Unfallverhütung bei. Denn defekte oder unsachgemäß betriebene Elektrogeräte zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle und Brände in Betrieben. Mit einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 lassen sich solche Risiken deutlich reduzieren – und Sie kommen gleichzeitig Ihrer gesetzlichen Verantwortung nach.
Die DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die sachgerechte Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Betrieben und Organisationen. Die Anforderungen gelten sowohl für fest installierte Anlagen als auch für ortsveränderliche Geräte wie z. B.:
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Computer, Monitore, Ladegeräte
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Kaffeemaschinen, Küchengeräte, Verlängerungskabel
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Maschinen, Produktionsanlagen, Netzverteiler
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Schweißgeräte, Baustromverteiler oder Ladesäulen für E-Fahrzeuge
Das Ziel: Menschen und Sachwerte vor elektrischen Gefahren zu schützen – durch regelmäßige Überprüfung, fachgerechte Installation und rechtzeitige Mängelbeseitigung.
Laut Vorschrift liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber oder Betreiber der elektrischen Einrichtung. Dieser muss sicherstellen, dass alle Geräte regelmäßig durch eine befähigte Elektrofachkraft gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) geprüft werden.
Die Prüfungen sind Teil der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und müssen dokumentiert werden. Nur so können Sie im Schadensfall den gesetzlichen Anforderungen und Versicherungsbedingungen entsprechen.
Die Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 besteht in der Regel aus drei Teilen:
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Sichtprüfung
Dabei wird das Gerät äußerlich auf erkennbare Schäden oder Mängel kontrolliert.
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Messprüfung
Fachkräfte messen mit speziellen Prüfgeräten wichtige Werte wie den Schutzleiterwiderstand oder die Isolationswiderstände.
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Funktionsprüfung
Hier wird kontrolliert, ob das Gerät technisch einwandfrei arbeitet und alle sicherheitsrelevanten Funktionen gegeben sind.
Ergebnisse und Maßnahmen werden schriftlich dokumentiert und dienen im Ernstfall als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Die Prüffristen richten sich nach dem Gerätetyp, der Nutzungshäufigkeit und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwerte gelten:
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Ortsveränderliche Geräte (z. B. PC, Kaffeemaschine): alle 6 bis 24 Monate
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Ortsfeste Anlagen (z. B. Maschinen, Verteiler): in der Regel alle 4 Jahre
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Baustellen, Werkstätten oder kritische Bereiche: ggf. kürzere Fristen
Wichtig ist, dass die Prüfintervalle dokumentiert und regelmäßig eingehalten werden. Ein professioneller Prüfservice kann Ihnen dabei helfen, rechtssicher zu planen und durchzuführen.
Ein erfahrener Prüfservice wie MPL Elektro-Prüfservice unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen der DGUV-Vorschrift 3 zuverlässig und effizient umzusetzen. Unsere qualifizierten Elektrofachkräfte prüfen Ihre Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen mit modernster Technik – gründlich, normgerecht und mit minimaler Unterbrechung Ihres Betriebsalltags.
Ob einzelne Geräte oder umfassende Anlagenprüfungen: Wir sorgen für rechtssichere Ergebnisse und stellen Ihnen eine vollständige Dokumentation zur Verfügung – auf Wunsch auch digital.
Die regelmäßige Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 ist mehr als nur eine Pflicht – sie ist ein wichtiger Baustein für Sicherheit, Effizienz und Haftungsschutz in Ihrem Unternehmen. Vertrauen Sie auf unseren fachkundigen Service und stellen Sie sicher, dass Ihre elektrischen Betriebsmittel jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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